Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2007

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 15.07 (10 B 4.07)   

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BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 15.07 (10 B 4.07) (https://dejure.org/2007,7977)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.2007 - 9 B 15.07 (10 B 4.07) (https://dejure.org/2007,7977)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 2007 - 9 B 15.07 (10 B 4.07) (https://dejure.org/2007,7977)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Prüfungsverhältnis von kalkulatorischer und praktischer Überwälzbarkeit einer Steuer; Voraussetzungen für die Zulassung einer Divergenzrevision; Echte und unechte Rückwirkung im Steuerrecht; Unterschiedliche Besteuerung von Spielgeräten an unterschiedlichen Aufstellorten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 15.07
    2 1. a) Soweit sich die Klägerin darauf beruft, dass das Berufungsurteil von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 - 1 BvR 1748/99, 905/00 - (BVerfGE 110, 274 = GewArch 2004, 238 "Ökosteuer") abweicht (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), genügt ihre Beschwerde den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht.

    4 Die Beschwerde meint, das Berufungsurteil weiche von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (a.a.O.) ab, weil das Bundesverfassungsgericht die beiden Möglichkeiten der Überwälzbarkeit einer Steuer in einem abgestuften Prüfungsverhältnis sehe.

  • BVerwG, 07.02.1996 - 8 B 13.96

    Kommunalabgaben: Vereinbarkeit einer rückwirkenden Änderung von Teilen einer

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 15.07
    9 Im Übrigen ist das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Heilung kommunaler Satzungen - gegebenenfalls unter Anordnung der Rückwirkung - in erster Linie Fragen aufwirft, die sich im kommunalen Abgabenrecht an das Recht der Länder richten (Beschluss vom 7. Februar 1996 - BVerwG 8 B 13.96 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 36).

    Bei der Würdigung des Schutzes eines etwaigen Vertrauens der Betroffenen ist der Umstand von besonderer Bedeutung, dass der nach der Auslegung des irrevisiblen Landesrechts gültigen Satzungsregelung in der Vergangenheit gleichartige Regelungsversuche vorangegangen sind und deshalb dem etwaigen Vertrauen der Betroffenen, eine Steuer nicht zahlen zu müssen, die Schutzwürdigkeit fehlt (zu Beiträgen vgl. Beschluss vom 7. Februar 1996 a.a.O.).

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 15.07
    Die von der Klägerin angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (1 BvR 1054/01 - BVerfGE 115, 276 "Sportwettenmonopol") gibt für die Frage des Verstoßes gegen das Gleichheitsgebot nichts her.
  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 8.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 15.07
    Es reiche aus, wenn die Steuer auf eine Überwälzung der Steuerlast vom Steuerschuldner auf den Steuerträger angelegt sei, auch wenn die Überwälzung nicht in jedem Einzelfall gelinge (a.a.O. S. 295; sich dem anschließend auch BVerwG, Urteil vom 13. April 2005 - BVerwG 10 C 8.04 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 39 S. 53).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 15.07
    Fehler in der Sachverhaltswürdigung sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrens-, sondern dem sachlichen Recht zuzurechnen (Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 Nr. 266 S. 18 f.) mit der Folge, dass die Angriffe der Beschwerde insoweit nicht mit einer Verfahrensrüge geltend gemacht werden können.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 15.07
    Eine solche Darlegung setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 15.07
    Der Rückwirkung von Rechtssätzen sind durch das im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 und 28 GG) verankerte Gebot des Vertrauensschutzes Grenzen gezogen, die sich nicht mit Hilfe nur eines einzigen Merkmals bestimmen lassen, sondern von Fallgruppe zu Fallgruppe festgelegt werden müssen (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261 ; BVerwG, Urteil vom 15. April 1983 - BVerwG 8 C 170.81 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 21).
  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 15.07
    5 b) Entsprechendes gilt, soweit die Beschwerde eine Abweichung von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Dezember 1997 (2 BvR 882/97 - BVerfGE 97, 67 "Sonderabschreibung Schiffbau") geltend macht.
  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 15.07
    Der Rückwirkung von Rechtssätzen sind durch das im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 und 28 GG) verankerte Gebot des Vertrauensschutzes Grenzen gezogen, die sich nicht mit Hilfe nur eines einzigen Merkmals bestimmen lassen, sondern von Fallgruppe zu Fallgruppe festgelegt werden müssen (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261 ; BVerwG, Urteil vom 15. April 1983 - BVerwG 8 C 170.81 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 21).
  • BVerwG, 21.09.2001 - 9 B 51.01

    Schwarzbau; Baugenehmigungsgebühr; Lenkungswirkung; Gleichheitssatz;

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 15.07
    In einem derartigen Fall muss vielmehr zusätzlich dargelegt werden, dass die Auslegung der einschlägigen Grundsätze des Bundes(verfassungs)rechts durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht oder nicht hinreichend ausdifferenziert und entwickelt ist, um einen Maßstab für das Landesrecht abzugeben (Beschlüsse vom 21. September 2001 - BVerwG 9 B 51.01 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 44 und vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49).
  • BFH, 21.02.1990 - II B 98/89

    Hamburgische Spielgerätesteuer verfassungsgemäß

  • BVerwG, 21.01.1994 - 11 B 116.93

    Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

  • BVerwG, 09.03.1984 - 7 B 238.81

    Autoradios als Rundfunkempfangsgeräte im Sinne von Art. 2 Abs. 1 des

  • BVerwG, 07.04.2004 - 4 B 25.04

    Verfassungsmäßigkeit des in Landesrecht übergeleiteten Denkmalpflegegesetzes der

  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
  • BVerwG, 07.03.1960 - VIII B 5.60

    Vorliegen einer abweichenden Rechtsauffassung bei einer in mehreren Gesetzen in

  • BVerwG, 11.01.1963 - VII B 44.61

    Voraussetzungen der Stellung eines Beweisantrags - Begriff des in der mündlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2017 - 4 S 1726/16

    Ausübung des Reaktivierungsermessens nach BBG § 46 Abs 1 und 2

    Im Übrigen verletzt ein Gericht nach ständiger Rechtsprechung seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei - wie hier der Kläger - nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.08.2007 - 9 B 15.07 - Juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.08.2014 - 9 B 8.14

    Zulassung der Revision hinsichtlich der Bestimmung des Steuerschuldners der

    Mit Angriffen gegen die berufungsgerichtliche Würdigung kann eine Abweichungsrüge jedoch nicht begründet werden (Beschlüsse vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302 und vom 28. August 2007 - BVerwG 9 B 15.07 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 02.02.2012 - 6 ZB 11.1615

    Bundesbeamtenrecht; Versetzung in den Ruhestand; Dienstunfähigkeit;

    Nach ständiger Rechtsprechung verletzt ein Gericht seine Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. BVerwG vom 28.8.2007 Az. 9 B 15.07 RdNr. 13 m.w.N.).

    Er kann allenfalls als Beweisanregung an das Gericht betrachtet werden, den Sachverhalt gemäß § 86 Abs. 1 VwGO von Amts wegen zu erforschen (BVerwG vom 28.8.2007 a.a.O.).

  • BVerwG, 20.08.2014 - 9 B 9.14

    Zulassung der Revision hinsichtlich der Bestimmung des Steuerschuldners der

    Mit Angriffen gegen die berufungsgerichtliche Würdigung kann eine Abweichungsrüge jedoch nicht begründet werden (Beschlüsse vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302 und vom 28. August 2007 - BVerwG 9 B 15.07 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 20.11.2014 - 6 ZB 14.1550

    Bundesbeamtenrecht; Antrag auf Versetzung; kein freier und besetzbarer

    Nach ständiger Rechtsprechung verletzt ein Gericht seine Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich dann nicht, wenn es - wie hier - von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, B.v. 28.8.2007 - 9 B 15.07 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 28.6.2010 - 6 ZB 09.1551 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 21.07.2009 - 6 ZB 06.3102

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Erneuerungsbedarf; beitragsfähiger Aufwand;

    Nach ständiger Rechtsprechung verletzt ein Gericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei - wie hier der Kläger - nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. BVerwG, B.v. 28.8.2007 - 9 B 15.07 - juris m.w.N.).
  • BVerwG, 20.08.2014 - 9 B 7.14

    Kommunale "Bettensteuer"; fehlende Identität von Steuerschuldner und

    Mit Angriffen gegen die berufungsgerichtliche Würdigung kann eine Abweichungsrüge jedoch nicht begründet werden (Beschlüsse vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302 und vom 28. August 2007 - BVerwG 9 B 15.07 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 18.05.2011 - 6 ZB 10.1608

    Erschließungsbeitragsrecht; technische Herstellung; sachliche Beitragspflicht;

    Nach ständiger Rechtsprechung verletzt ein Gericht seine Aufklärungspflicht gemäß § 86 Abs. 1 VwGO grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei - wie hier der Kläger - nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. BVerwG vom 28.8.2007 Az. 9 B 15.07 RdNr. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.08.2014 - 9 B 10.14

    Zulassung der Revision hinsichtlich der Bestimmung des Steuerschuldners der

    Mit Angriffen gegen die berufungsgerichtliche Würdigung kann eine Abweichungsrüge jedoch nicht begründet werden (Beschlüsse vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302 und vom 28. August 2007 - BVerwG 9 B 15.07 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 05.03.2012 - 6 ZB 11.2419

    Bundesbeamter; Deutsche Bahn AG; dienstliche Beurteilung

    Ein Gericht verletzt nach ständiger Rechtsprechung seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei - wie hier der Kläger - nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. BVerwG, B.v. 28.8.2007 - 9 B 15.07 - juris m.w.N.); eine schriftsätzliche Beweisanregung genügt nicht.
  • VG Oldenburg, 29.11.2007 - 2 A 940/05

    Auswurfmöglichkeit; Dauerveranlagung; durchschnittliche Einnahmen;

  • VGH Bayern, 31.03.2011 - 6 ZB 10.3092

    Darlegung der Zulassungsgründe; Antragsbegründung; mehrere tragende Gründe (Klage

  • VGH Bayern, 21.10.2008 - 5 ZB 08.229

    Einbürgerung; Hinderungsgrund; Gefährdung der außenpolitischen Belange der

  • VGH Bayern, 21.08.2012 - 6 ZB 11.3015

    Bundesbeamtenrecht; Umsetzung; innerdienstliche Spannungen; Amtsangemessenheit;

  • VGH Bayern, 28.06.2010 - 6 ZB 09.1551
  • VGH Bayern, 05.04.2011 - 6 ZB 10.3159

    Berufssoldat; Versetzung in den Ruhestand; Dienstunfähigkeit; Mobbing; andere

  • VGH Bayern, 31.07.2009 - 4 ZB 07.1297

    Zuwendung; Rückforderung; Abwasseranlage; Verwaltungsvorschriften (RZWas);

  • VGH Bayern, 17.04.2013 - 5 ZB 13.123

    Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung; Unterstützung von

  • VGH Bayern, 20.09.2012 - 6 ZB 10.1934

    Soldat auf Zeit; Entlassung; Dienstunfähigkeit; Gutachten; Aufklärungsrüge

  • VGH Bayern, 16.02.2011 - 6 ZB 10.1600

    Bundesbeamtenrecht; Versetzung in den Ruhestand; Dienstunfähigkeit;

  • VGH Bayern, 11.03.2009 - 4 ZB 08.1122

    Feuerwehr; Kostenersatz; abwehrender Brandschutz; Gewerbebetrieb;

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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2007 - L 9 B 15/07 U   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2007 - L 9 B 15/07 U (https://dejure.org/2007,115964)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.06.2007 - L 9 B 15/07 U (https://dejure.org/2007,115964)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. Juni 2007 - L 9 B 15/07 U (https://dejure.org/2007,115964)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2007 - L 9 B 20/07
    Die Anhörungsrüge im Hinblick auf den Senatsbeschluss vom 19. Juni 2007 (Aktenzeichen L 9 B 15/07 U) wird als unzulässig verworfen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2007 - L 9 B 23/07
    Die Wiederaufnahme des mit Beschluss des Senats zum Aktenzeichen L 9 B 15/07 U vom 19. Juni 2007 abgeschlossenen Beschwerdeverfahrens gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Sozialgerichts Lüneburg vom 23. Mai 2007 wird abgelehnt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2008 - L 9 U 23/08
    Gegen den Prozesskostenhilfe (PKH) versagenden Beschluss des SG vom 23. Mai 2007 hat der Berufungskläger gleichfalls erfolglos Beschwerde eingelegt (Senatsbeschluss vom 19. Juni 2007, Az.: L 9 B 15/07 U), die anschließende Anhörungsrüge hat der Senat als unzulässig verworfen (Beschluss vom 02. Juli 2007, Az.: L 9 B 20/07 U RG) und die beantragte Wiederaufnahme des mit Beschluss vom 19. Juni 2007 abgeschlossenen Beschwerdeverfahrens mit Beschluss vom 24. Juli 2007 abgelehnt (Az.: L 9 B 23/07 U WA).
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